FAQ

Truhen und Urnen
Truhen und Urnen können in verschiedenen Farben und mit speziellen Motiven geliefert werden, die je nach Wunsch des Einzelnen Fotos, Zeichnungen oder andere Dekorationsformen sein können.

Besondere Wünsche bezüglich Särgen und Urnen werden gerne erfüllt.
Särge müssen nach dänischem Recht in eine Grabstätte auf einem Friedhof eingetaucht sein.
Truhen dürfen nicht auf privatem Land reduziert werden. Die Regeln für Urnen sind etwas milder.

Urnen werden normalerweise auf einem Friedhof reduziert oder die Asche wird über das Meer gestreut, aber es besteht auch die Möglichkeit, eine Urne auf einem privaten Land zu reduzieren (auf Anfrage).
Die Konservierungszeit (die Zeit, die vergehen muss, bevor die Grabstätte festgelegt oder für einen anderen Sarg / eine andere Urne verwendet werden kann) beträgt normalerweise 25 Jahre für Särge und 10 Jahre für Urnen.

Auf Friedhöfen mit Bodenverhältnissen, die die Zersetzung verlangsamen, kann der Gemeinderat andere Erhaltungszeiten festlegen.
Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass Särge 30 Jahre und Urnen 15 Jahre lang aufbewahrt werden.
Bei der Anwendung ist es möglich, die Asche so zu teilen, dass die Hälfte der Asche auf z.B. der Friedhof, während die andere Hälfte das Meer besprengte.

Bestattungshilfe
Im Todesfall erhalten Sie Bestattungshilfe von der Gemeinde, der Krankenversicherung Dänemark und der Gewerkschaft.
Wir leiten und arrangieren einen Zuschussantrag.

Vererbung und Veränderung
Wenn eine Person stirbt, entsteht ein Todesfall.
Es kann aus dem Ehegatten, dem Kind, dem Enkel und anderen Verwandten des Verstorbenen sowie aus Erben des Testaments bestehen.
Im Zusammenhang mit dem Todesgut gibt es viel zu überlegen. Sie können dies sicher uns überlassen.

Werbung
Im Werbejournal können Sie einen oder mehrere Nachrufe / Dankeschön-Anzeigen erstellen.
Nach Abschluss der Eingabe werden die Anzeigen automatisch an uns geliefert. Wir helfen bei der endgültigen Gestaltung und platzieren die Anzeige in der Zeitung.

Kostenlose Rechtsberatung
Wir bieten kostenlose Rechtsberatung an.
Ein erfahrener Anwalt, der sich auf Änderungsfragen spezialisiert hat, steht zur Verfügung.
Das Treffen kann – je nach Vereinbarung – in unserem Geschäft oder bei den Verwandten stattfinden.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über unser Angebot zu erfahren.

Vorlesung
Was passiert, wenn eine Person stirbt und was ist die Arbeit des Hausmeisters?
Vorträge sind für jedermann zB. Schulen, Thementage, Konfirmationsklassen usw.
Wir bieten Vorträge über den Tod, was passiert, wenn eine Person stirbt und Traditionen.
Wir bieten auch Kurse für Pflegekräfte an.

Aufgaben des
Hausmeisters. Begräbnis oder Beerdigung
Kontakt zum Priester
Kontakt zum Friedhof
Kontakt zur Kirche / Kapelle
Abholung des Verstorbenen
Fahren Sie den Verstorbenen zur und von der Kirche / Kapelle
Hilfe in der Kirche
Transport der Urne (zum gewählten Friedhof)
Transport von Kränzen und Blumen von der Kirche / Kapelle zum Friedhof
Kontakt zum Floristen
Kontakt zu Zeitungen (Nachruf)
Antrag auf Bestattungshilfe in der Wohngemeinde des Verstorbenen, der Krankenversicherung in Dänemark, der Gewerkschaft, dem Gerichtsmedizinerverband usw.
Vervollständigen und ordnen Sie verschiedene Papiere und Benachrichtigungen.
Meldung von Todesfällen an die Bestattungsbehörde

Rabøl Jørgensens Bestattungsdienste finden Sie in 11 verschiedenen Städten in Süd- und Südjütland.
Aabenraa • Rødekro • Bov-Padborg • Gråsten • Tønder-Højer • Bredebro • Løgumkloster • Skærbæk • Gram

Kontakt

Bestattungsinstitut Rabøl Jørgensen
Løgumklostervej 14
DK - 6200 Aabenraa
Tel: (+45) 70122012
E-Mail: post@rabol-jorgensen.dk

Wir helfen Ihnen vor,
während und nach Ihrem Verlust